Tätigkeitsfelder
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Kinder und Jugendliche mit leichten bis schweren Sprachstörungen benötigen eine zielgerichtete Unterstützung durch die Logopädin oder den Logopäden.
Die Störungen können jede Ebene der gesprochenen und geschriebenen Sprache betreffen (z.B. Aussprache, Sprechablauf, Sprachverständnis oder Sprechfreude).
Logopädie umfasst: Diagnostik, Therapie, Beratung und Prävention bei Schulkindern Kindergarten – 9. Klasse.
Logopädie kann Kindern und Jugendlichen helfen, ihre sprachlichen Schwierigkeiten zu überwinden, ihre Kommunikation im Alltag zu verbessern und ein gesundes, sprachliches Selbstwertgefühl aufzubauen.
Kinder und Jugendliche können von Klassenlehrpersonen mit dem Einverständnis der Eltern oder von den Eltern selber bei der Logopädin oder dem Logopäden zur Abklärung oder für eine Beratung gemeldet werden. Die Therapie, einzeln oder in kleinen Gruppen, findet meistens während der Unterrichtszeit statt und ist für die Eltern kostenlos.
Logopädie ist eine einfache sonderpädagogische Massnahme im Schulbereich und wird aus dem Pool für Massnahmen in der Regelschule über die Verordnung zu den sonderpädagogischen Massnahmen in der Regelschule (VMR) finanziert.
Logopädie kann auch als erweiterte Unterstützung (eU) oder als verstärkte sonderpädagogische Massnahme für die Sonderschule über das Inspektorat zusätzlich finanziert werden.
Die Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrpersonen, mit anderen Fachpersonen aus dem sonderpädagogischen Bereich (IF, Psychomotorik, …) IF-Speziallehrpersonen, mit der Schulleitung und mit dem Gesundheitsdienst der Stadt sowie der Erziehungsberatung sind uns sehr wichtig.
Weitere Informationen:
Christina Busato
Morillonstr. 14
3007 Bern
Martina Ritschard
031 321 20 97
Psychomotorische Schwierigkeiten betreffen einerseits die Bewegung (= Grob-, Fein- oder Grafomotorik), andererseits die seelische Befindlichkeit (=Psyche) des Kindes. Psychomotorik-Therapie bietet Unterstützung für Kinder mit Auffälligkeiten im Bewegungs- und Wahrnehmungsbereich und stärkt sie in ihrem Selbstkonzept.
Die Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen oder Speziallehrpersonen melden das Kind zu einer Abklärung beim Gesundheitsdienst oder bei der Erziehungsberatung an. In jedem Fall braucht es das Einverständnis der Eltern. Die Fachinstanzen weisen die Anmeldung bei Bedarf an die Psychomotorik-Therapeut*in weiter. Diese führt eine ausführliche Abklärung durch und bespricht das weitere Vorgehen mit den Erziehungsberechtigten. Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich in Kleingruppen oder einzeln statt.
Weitere Informationen: