Co-Leitung Tagesbetreuung
Brigitte Tschanz
Tagesbetreuung Marzili
Sulgeneckstrasse 59
3005 Bern
031 321 28 25
brigitte.tschanz@bern.ch
Präsenztage: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
Co-Leitung Tagesbetreuung
Stephanie Ahuja
Tagesbetreuung Sulgenbach
Tscharnerstrasse 10
3007 Bern
031 321 28 14
stephanie.ahuja@bern.ch
Präsenztage: Montag – Donnerstag
Menupläne Tagesbetreuung Marzili/Sulgenbach
In der Tagesbetreuung werden Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse an jedem Schultag morgens, mittags und nachmittags betreut. Der Unterricht wird in den Stammklassen besucht. In den Schulferien wird wahlweise am Standort Marzili oder Sulgenbach eine Ferienbetreuung angeboten. (Ausnahme Winterferien) Die Tagesbetreuung hat einen Bildungsauftrag, welchen wir mit zahlreichen Angeboten umsetzen.
Die Tagesbetreuung soll ein Ort sein, an dem sich die Kinder, deren Eltern und Abholpersonen und die Mitarbeitenden wohl fühlen. Ein Ort, an dem sehr vieles möglich ist, an dem in geschütztem Rahmen experimentiert und gelebt werden darf. Die Tagesbetreuung soll ein Ort der gelebten Toleranz sein, ein Ort, an dem viel gelacht wird, Leichtigkeit herrscht, ohne Schwieriges, Trauriges auszuklammern. Bei uns können die Kinder die 10 von der WHO definierten Lebenskompetenzen, welche uns befähigen sollen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, täglich üben.
Es sind dies:
• Selbstwahrnehmung
• Empathie
• Umgang mit Gefühlen
• Umgang mit Stress
• Kommunikation
• Beziehung
• Kreatives Denken
• Kritisches Denken
• Probleme lösen
• Entscheidungen treffen können
Die Tagesbetreuung ist täglich von 7 bis 8:20 Uhr geöffnet sowie von 11.50 bis 18 Uhr. Bitte beachten Sie besondere Termine im Kalender:
Kalender Schule Marzili/Sulgenbach
07:00 – 08:20 Uhr: Frühbetreuung vor dem Unterricht
Die Frühbetreuung inklusive Frühstück vor dem Unterricht wird in den Schulhäusern Marzili und Sulgenbach angeboten. Die Kinder werden pünktlich zum Unterrichtsbeginn, wenn nötig, zum jeweiligen Standort begleitet.
11:50 – 13:30 Uhr: Mittagsbetreuung inkl. Mittagessen
Gemeinsames Mittagessen im Kinderrestaurant. Es bleibt Zeit für Ruhe, Gespräche, Spiele und Bewegung. Das Mittagessen wird von der Quartierküche Ziegler zubereitet und angeliefert.
13:30 – 15:05 Uhr: Nachmittagsbetreuung 1
Freispiel, Bewegung, angeleitete Sequenzen oder Ausflüge
15:05 – 18:00 Uhr: Nachmittagsbetreuung 2
Zvieri, Freispiel, Bewegung, angeleitete Sequenzen oder Ausflüge
16:05 – 18:00 Uhr: Nachmittagsbetreuung 2½
Zvieri, Freispiel, Bewegung, angeleitete Sequenzen oder Ausflüge
Die Betreuungseinheiten am Nachmittag können individuell nach Stundenplan gewählt werden. Ausnahme bildet der Mittwochnachmittag, welcher nur als ganze Einheit (13.30 – 18.00 Uhr) gebucht werden kann.
Die Elternbeiträge richten sich nach der Tarifverordnung des Kantons Bern. Die Kosten sind pro Stunde aufgelistet. Der effektive Preis wird aufgrund der Familiengrösse, des genauen Einkommens und Vermögens sowie der Besuchszeit der Tagesbetreuung berechnet (siehe Tarife Rechnungsstellung). Für das Mittagessen wird pro Mahlzeit eine zusätzliche Pauschale verrechnet (je nach Einkommen: Fr. 3.00/6.00/9.00). Die Rechnungen werden durch das Schulamt der Stadt Bern zugestellt. Bei Fragen zu den Rechnungen wenden Sie sich bitte direkt an das Schulamt der Stadt Bern.
Tarifverordnung Tagesbetreuung
Tarifverordnung Ferienbetreuung
Das Vorgehen zur Anmeldung unserer Angebote ist im "Infobrief Anmeldung" beschrieben. Weiter finden Sie untenstehend die verschiedenen Anmeldeformulare.
Anmeldeschluss Sportwoche und Frühlingsferien 2023: 16.12.2022
Anmeldeschluss Sommerferien 2023: 26.02.2023
Anmeldung Tagesbetreuung
Die Unterlagen werden jeweils im Mai 2023 verschickt und aufgeschaltet.
Anmeldung Ferienbetreuung
Die Unterlagen für die Herbstferien werden im Mai 2023 verschickt und aufgeschaltet.
Anmeldung Ferienbetreuung Herbst 23
Bezüglich Reduktion der Betreuungszeiten beachten Sie bitte die Richtlinien der Stadt Bern (siehe Reduktion des bestellen Angebots - Art. 32 TSFV der Stadt Bern).
Die Anmeldung für die Tagesbetreuung gilt prinzipiell für ein Schuljahr. Aus wichtigen Gründen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden:
• Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie wesentlich verändern (berufliche Veränderung, Arbeitslosigkeit oder dergleichen)
• Wenn sich nicht voraussehbare neue Möglichkeiten der Betreuung innerhalb der Familie ergeben
• Wenn die Schülerin oder der Schüler während der Betreuungszeit neue regelmässige Freizeitaktivitäten ausübt
Die Tagesbetreuungsleitung entscheidet zusammen mit dem Schulamt, ob das bestellte Angebot reduziert werden kann. In jedem Fall erfolgt die Reduktion nach Ablauf einer Frist von drei Monaten auf das Monatsende.